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UKD – Informationen für wiss. Beschäftigte der Klinik (einschließlich Ärzte)

Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der HHU vertritt in Vertragsangelegenheiten auch die wissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums Düsseldorf, einschließlich der Ärzte. Der Grund hierfür ist, dass die am UKD wissenschaftlich Beschäftigten ihren Vertrag zwar bei der UKD-Personalabteilung unterschreiben, ihn aber mit der HHU abschließen.

Separater Personalrat am UKD

Komplementär dazu vertritt der Wissenschaftliche Personalrat UKD (ein separates Gremium) die wissenschaftlich Beschäftigten in Bezug auf Arbeitsorganisation, Arbeitsschutz, Urlaubsregelungen, Dienstvereinbarungen etc.

Infos zum separaten Wissenschaftlichen Personalrat UKD finden Sie auf den Websites des UKD:

https://www.uniklinik-duesseldorf.de/ueber-das-ukd/unternehmen/personal-vertretungen/wissenschaftlicher-personalrat

Verantwortlichkeit: